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Übernimmt die DAK die Fahrkosten zur Arztpraxis?

Nein. Wir übernehmen die Fahrkosten zur Arztpraxis nur in Ausnahmefällen. Dazu gehören Serienbehandlungen sowie Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob Sie einen Ausnahmefall darstellen. Wenn das zutrifft, stellt er oder sie Ihnen für die Fahrt eine Verordnung aus. 

Wichtig: Im Falle einer Serienbehandlung benötigen Sie vor der Fahrt zusätzlich eine Genehmigung von uns. Bitte reichen Sie die ärztliche Verordnung rechtzeitig bei uns ein. 

Wir übernehmen die Fahrkosten grundsätzlich nicht, wenn Sie beispielsweise ein Rezept abholen oder einen Befund erfragen möchten.

In der Regel tragen Sie die gesetzlichen Zuzahlungen für die Fahrten selbst.