Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Übernimmt die DAK die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung mit dem Krankentransportwagen?

Entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, dass für Ihre Fahrt ein Krankentransportwagen medizinisch notwendig ist, stellt er Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeförderung aus. Damit wir die Kosten übernehmen können, müssen Sie uns diese unbedingt vor der ersten Fahrt zur Genehmigung schicken.

Ein Krankentransportwagen ist in der Regel notwendig, wenn der oder die Versicherte während der Fahrt medizinisch-fachlich betreut werden muss oder auf die besondere Einrichtung eines Krankentransportwagens angewiesen ist. Das kann zum Beispiel bei einer schwer ansteckenden Krankheit der Fall sein.

Wir übernehmen die Fahrkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsmöglichkeit.