Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Übernimmt die DAK die Fahrkosten zum bzw. aus dem Krankenhaus?

Ja, wir übernehmen Ihre ärztlich verordneten Fahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus und zurück, wenn Sie dort stationär behandelt oder zur Entbindung aufgenommen werden. 

Die ärztliche Verordnung müssen Sie nicht vorher von uns genehmigen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Fahrkosten nur zur nächsterreichbaren Behandlungsstätte übernommen werden. 

Auf der Verordnung steht, welches Transportmittel für Sie notwendig ist. Geben Sie diese dem Fahrdienst, mit dem wir einen Vertrag haben. Er rechnet direkt mit uns ab. 

Wir übernehmen auch Ihre ärztlich verordneten Fahrten zur ambulanten OP sowie zeitlich begrenzt Ihre Fahrten zu vorstationären und nachstationären Behandlungen:

Fahrten zu vorstationären Behandlungen im Krankenhaus
Wenn Sie zum Beispiel vor einer OP zu einer Untersuchung ins Krankenhaus müssen, übernehmen wir die Kosten an maximal 3 Behandlungstagen innerhalb von 5 Tagen vor dem Krankenhausaufenthalt.

Fahrten zu nachstationären Behandlungen im Krankenhaus
Müssen Sie nach einer OP beispielsweise zur Kontrolle ins Krankenhaus, übernehmen wir die Kosten für maximal 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt.

Anderes gilt, wenn Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprochen haben, dass Sie auch öffentliche Verkehrsmittel oder Ihr PKW für die Fahrt ins oder aus dem Krankenhaus nutzen können. Dann benötigen Sie keine ärztliche Verordnung und wir erstatten Ihnen die Fahrkosten.

Die Zuzahlungen für jede Fahrt müssen Sie selbst tragen.