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Wann beteiligen wir uns an den Kosten des Präventionskurses?

Wir übernehmen gern einen Teil der Kosten Ihres Präventionskurses. Die Voraussetzungen sind:

  • Die Ernährungsberatung als Präventionskurs muss durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Entsprechende Kurs-Angebote in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Präventionskurs-Suche.
  • Sie müssen an den Kursterminen zu mindestens 80 Prozent teilnehmen.
  • Wir bezuschussen jährlich maximal zwei Gesundheitskurse aus den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung oder Suchtentwöhnung.


Wie hoch ist der Zuschuss für die Ernährungsberatung?

Wenn Sie an einem fortlaufenden Gesundheitskurs teilnehmen, übernehmen wir Folgendes:

  • Erwachsenen erstatten wir 80 Prozent der Kosten (bei einer Zuzahlungsbefreiung sind es 90 Prozent).
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen wir 100 Prozent der Kosten.
  • Insgesamt können wir eine Summe von maximal 75 Euro pro Kurs oder Maßnahme auszahlen.

Wählen Sie eine Einzelberatung, können wir Ihnen bis zu fünf Termine bezuschussen: 

  • Erwachsenen erstatten wir 80 Prozent der Kosten (bei einer Zuzahlungsbefreiung 90 Prozent).
  • Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen wir 100 Prozent der Kosten.
  • Insgesamt zahlen wir bis zu 35 Euro für die Erstberatung (mindestens 60 Minuten Dauer) und
  • maximal je 23 Euro für bis zu vier Folgeberatungen (mindestens 30 Minuten Dauer).

Wie erhalte ich mein Geld zurück?

Lassen Sie sich von der Kursleiterin oder dem Kursleiter nach Abschluss des Präventionskurses eine Teilnahmebescheinigung ausstellen und schicken Sie diese an uns.

Bescheinigung einreichen

Besonderheit Patientenschulung: Ernährungsberatung bei einer Erkrankung

Möglicherweise wünschen Sie sich eine Ernährungsberatung, weil Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt hat. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Allergie, ein zu hoher Blutdruck, eine Nierenerkrankung, ein Diabetes mellitus oder krankhaftes Übergewicht handeln.

In diesem Fall kommt eine Ernährungsberatung im Rahmen der Patientenschulung für Sie in Frage. Melden Sie sich bei uns. Wir können Ihnen geeignete Fachkräfte für eine Ernährungsberatung nennen. Damit wir Ihnen einen Zuschuss zahlen können, fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach einer Verordnung für die Ernährungsberatung.

Ernährungsberatung mit Ihrer Krankenkasse

Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an den Kosten für die Beratung, wenn diese von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird. Zugelassen sind Diätassistentinnen, Ökotrophologen und Fachkräfte aus der Ernährungswissenschaft mit einem Beraterzertifikat als Zusatzqualifikation.
 


Dies brauchen Sie, damit wir Ihnen den Zuschuss zahlen können:

  • Beantragen Sie die Ernährungsberatung vor Beginn bei uns
  • Verordnung zur Ernährungsberatung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
  • Teilnahmebescheinigung des Kurses
  • Rechnung über die therapeutische Ernährungsberatung