Erektionssysteme
Diskrete Hilfe bei erektiler Dysfunktion – sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Kostenübernahme
Vor der Verordnung eines Vakuumerektionssystems sollten Sie mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin
- ausführlich über diese und alternative Behandlungsmethoden sprechen,
- sich unter ärztlicher Aufsicht mit der Handhabung des Gerätes vertraut machen,
- prüfen, ob beide Geschlechtspartner das System und seine praktische Anwendung akzeptieren.
Wir übernehmen die Kosten für Erektionssysteme, die Ihnen verordnet wurden. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Darauf haben Sie Anspruch
- Hilfsmittel, die den Qualitätsstandards entsprechen
- Einweisung durch geschultes Fachpersonal
- technischer Notdienst
- Bedienungsanleitung
- Auslieferung und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels
- Reparaturen und bei Bedarf Ersatzversorgungen
Vertragspartner
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Rückgabe
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
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