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Elektrostimulationsgeräte geben einen therapeutisch wirksamen Strom über Elektroden an den Körper ab. Dadurch ist es möglich, Schmerzen zu lindern oder Muskeln zu kräftigen.
Die Kosten für das Elektrostimulationsgerät und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Das Gerät wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Beginn der Therapie für drei Monate. Ihr behandelnder Arzt ist für die medizinische Einweisung zuständig. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Therapiebeginn mit Ihrem Elektrostimulationsgerät beim Arzt über den korrekten Sitz der Elektroden zu informieren.
Bei einer Fortführung der Therapie muss sich Ihr behandelnder Arzt vom Therapieerfolg überzeugen, bevor er eine weitere Verordnung ausstellt. Diese Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
ein qualitativ geprüftes und für die Versorgung zugelassenes Elektrostimulationsgeräte, inklusive des folgenden Zubehörs:
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie Ihr Elektrostimulationsgerät nicht mehr benötigen, senden Sie es bitte mit dem bei der Erstauslieferung mitgesandten Rücksendeschein kostenfrei an den Vertragspartner zurück.
Unsere Vertragspartner liefern moderne, qualitativ hochwertige Elektrostimulationsgeräte, die ganz einfach zu handhaben sind. Bei der Wahl des für Sie passenden Modells unterstützt Sie der Anbieter und geht dabei auf Ihre individuellen Wünsche so weit wie möglich ein.
Der Anbieter stellt Ihnen dieses Hilfsmittel leihweise zur Verfügung und rechnet dies direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Grundsätzlich fallen bis auf die gesetzliche Zuzahlung keine Kosten für Sie an. Auch für Reparaturen, Ersatzlieferungen sowie den technischen Notdienst gilt die Kostenübernahme. Falls nötig, erhalten Sie innerhalb von vier Werktagen ein Ersatzgerät, damit Sie Ihre Therapie trotz Reparatur oder Wartung ohne längere Unterbrechung fortsetzen können. Am Ende der Leihfrist schicken Sie das Hilfsmittel einfach als kostenlose Rücksendung an den Anbieter zurück.
Ob TENS oder EMS: Elektrostimulationsgeräte sind nicht für jeden Patienten das geeignete Hilfsmittel. Deshalb ist es gerade zu Beginn des Hilfsmittel-Einsatzes wichtig, dass ein Arzt Sie engmaschig betreut. Bei der Kontrolle nach drei Monaten kann dann unkompliziert eine Folgeverordnung für weitere drei Monate mit Elektrostimulationsgerät ausgestellt werden. Anschließend kann Ihr Arzt Ihnen das Hilfsmittel für den siebten bis 12. Monat verordnen – und später bei Bedarf für jeweils weitere zwölf Monate. Solange es eine gültige Verordnung gibt, gilt auch die Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit.
Unsere Vertragspartner liefert Ihnen während Ihrer Therapie mit dem Elektrostimulationsgerät auch das medizinisch notwendige Zubehör. Dazu gehören auch die Elektroden, für die wir selbstverständlich auch die Kosten übernehmen - es sei denn, diese wurden nicht sachgemäß behandelt und sind dadurch beschädigt.
Durch die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit zahlen Sie für Ihr Elektrostimulationsgerät nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Wird Ihnen das Hilfsmittel durchgehend verordnet, sind alle nachfolgenden Verlängerungen zuzahlungsfrei. Mehrkosten entstehen nur, wenn Sie besondere Extras wünschen oder das Gerät durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigen.
Der Vertragspartner der DAK-Gesundheit darf Ihnen außerdem Kosten in Rechnung stellen, wenn Sie Elektrostimulationsgeräte nach Ablauf der Leihfrist nicht zeitnah zurücksenden oder vergessen, rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung für eine Verlängerung vorzulegen. Bei Therapiebeginn werden Sie über die Abläufe ausführlich informiert.
Für Fragen zu Produkten, Geräteeinweisungen, Lieferungen, Garantien oder Reklamationen sind unsere Anbieter erste Ansprechpartner. Über eine kostenlose Telefon-Hotline (aus dem deutschen Festnetz) steht Ihnen sein geschulter Kundenservice zur Verfügung. Oder wenden Sie sich an einen Kundenberater in einem Servicezentrum der DAK-Gesundheit. Wir helfen Ihnen gerne.