Die ePA auf einen Blick
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der persönliche, sichere Datenspeicher für individuelle Gesundheitsdaten.
Vorteile
Einfach: Alle Infos zu Ihrer Gesundheit immer griffbereit
Sicher: Höchste Sicherheitsvorkehrungen schützen Ihre Daten.
Volle Kontrolle: Sie bestimmen, wer was einsehen darf.
Optimal behandelt: Ihre Gesundheitspartner sehen, was zuvor schon behandelt wurde und können so schneller und genauer Diagnosen erstellen.
Was ist drin?
- Laborbefunde, Berichte aus bildgebender Diagnostik, Untersuchungsergebnisse und Arztbriefe aus aktuellen Behandlungen
- Alle Verordnungsdaten aus E-Rezepten für vertragliche Arzneimittel
- Leistungsauskunft der letzten 10 Jahre
- Dokumente können verborgen oder gelöscht werden.
Wer bekommt die ePA?
Die DAK-Gesundheit legt mit der Vergabe der Versicherungsnummer für alle ihre Versicherten eine ePA an, wenn dem nicht widersprochen wird. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.
Berechtigungen
Leistungserbringer werden automatisch für grds. 90 Tage durch das Stecken der Versicherungskarte oder mit der DAK ePA-App berechtigt, die ePA zu nutzen.
Wer stellt Daten in die ePA ein?
Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Psychotherapiepraxen müssen Daten einstellen – es sei denn, Sie widersprechen.
Weitere Leistungserbringende (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Logopädie oder in der häusl./stat. Pflege) können Daten einstellen.
Widerspruch
Vieles passiert automatisch. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie widersprechen. Das gilt für
- die Anlagen der ePA
- die Berechtigung von Gesundheitspartnern
- die Nutzung von E-Rezeptdaten
- das Einstellen der Leistungsauskunft
- dem Nutzen von ePA-Daten zu Forschungszwecken
Aktiv selbst nutzen
Sie können Vieles bei Ihrer ePA selbst einstellen und einsehen. Zum Beispiel:
- Sehen, was in Ihrer ePA ist, Dokumente löschen, verbergen, herunterladen oder hinzufügen.
- Gesundheitseinrichtungen berechtigen, auf Ihre ePA zuzugreifen – oder den Zugriff einschränken/verhindern.
- Eine Vertretung festlegen oder andere vertreten, z. B. Ihre Kinder.
- Widerspruchsrechte wahrnehmen.
Am besten direkt aktivieren!
Vertretung
Haben Sie keine Möglichkeit, die ePA selbst zu bedienen, kann das eine Vertretung für Sie übernehmen.

