Besondere Gesundheitsleistungen: Dafür können Sie Ihre Punkte einlösen!

Besondere Gesundheitsleistungen: Was ist das?
Besondere Gesundheitsleistungen sind spezielle ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Kurse, Arzneimittel, Sehhilfen oder Sportausrüstungen, die Sie in der Regel selbst bezahlen. Sie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Von uns erhalten Sie im Rahmen des Bonusprogramms dafür einen Zuschuss.
Nutzen Sie Ihre Bonuspunkte für diese besonderen Gesundheitsleistungen, erhöhen wir den Wert Ihrer Punkte um 20 Prozent. Für jeden Bonuspunkt, den Sie für diese Leistungen einsetzen, erhalten Sie 1,20 Euro. Für 100 Bonuspunkte gibt es einen Zuschuss in Höhe von 120 Euro. Das Beste: Für Fitnesstracker verdoppeln wir die Punkte sogar.
Für diese Gesundheitsleistungen gibt es Zuschüsse
- Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte
- ärztlich verordnete Arzneimittel
- außervertragliche psychotherapeutische Leistungen
- Eltern-Kind-Kurse, z. B. Babyschwimmen
- Hautkrebsfrüherkennung vor dem 35. Lebensjahr
- Hebammenleistungen
- Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation (z.B. Blutdruckmessgeräte, Körperfettwaagen oder Fieberthermometer)
- Heilpraktiker
- Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
- Osteopathiebehandlungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Schutzausrüstung (z.B. Protektoren, Helme, Zahnschutzschiene)
- Schutzimpfungen für private Auslandsreisen oder andere Gelegenheiten, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden
- Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
- Sportmedizinische Untersuchung
- Sport- und Fitnessausrüstung
- verordnete Heilmittel
- verordnete Hilfsmittel (z.B. Sporteinlagen)
- vertragsärztliche Leistungen, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossen sind
- vertragszahnärztliche Leistungen, die nicht vom GBA ausgeschlossen sind
- Vorsorge-Früherkennung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs
- zusätzliche Präventions- und Gesundheitskurse
- Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
- Zusatzversicherung nach §194 Abs. 1a SGB V
Doppelte Punkte
Für Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus - wie Fitnesstracker - verdoppeln wir ab 10 Jahren die Punkte. Ausgenommen sind Smartphones, Laptops, Tablets, Personal Computer.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro im Jahr.
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