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Wenn Sie unter Bluthochdruck leiden und eine engmaschige Überwachung erforderlich ist, können Sie mit einem Blutdruckmessgerät jederzeit zuhause eine Messung vornehmen. Dies kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Bluthochdruck nur schwer behandelbar ist oder wenn auf diese Weise organische Folgeschäden reduziert werden können.
Wir übernehmen die Kosten für das Blutdruckmessgerät, das Ihnen ein Arzt verordnet hat. Die gemessenen Werte müssen von Ihnen protokolliert und dem behandelnden Arzt zur Verfügung gestellt werden.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Netzteile Gebrauchsgegenstände sind, die selbst zu zahlen sind.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner. Zu schnelleren Versorgung geben Sie bitte Ihren Oberarmumfang an, damit die korrekte Manschette geliefert werden kann.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.