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Bildschirmlesegeräte vergrößern elektronisch ein Objekt (in der Regel einen Text), das über eine Kamera aufgenommen wird. Die Darstellung des vergrößerten Bildes erfolgt über einen integrierten Bildschirm. Diese Hilfsmittel ermöglichen hohe Vergrößerungen und eine spürbare Kontrastverstärkung.
Wir übernehmen die Kosten für Bildschirmlesegeräte, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.