Sicherheitshinweis

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  • Kostenübernahme

    Die Kosten für eine Adaptionshilfe, die Ihnen ein Arzt verschreiben hat, übernimmt die DAK-Gesundheit.

    Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

    Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Auch Gebrauchsgegenstände, die üblicherweise in einem Haushalt vorhanden sind, dürfen nicht verordnet werden und fallen somit in den Privatbereich. Hierzu gehören z.B. Hilfen wie Nagelbretter, Elektromesser, elektrische Dosenöffner, Töpfe, Geschirr etc.


  • Sie haben Anspruch auf:

    • Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
    • individuelle, geschlechtsspezifische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
    • Information über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel
    • kostenfreie Auslieferung
    • erforderliche Nachbetreuung und Reparaturen
    • Wartung und Instandsetzung, gegebenenfalls Ersatzbeschaffung
    • sicherheitstechnische Kontrollen
    • gegebenenfalls Zubehör
    • kostenfreie Rückholung und Entsorgung
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Hilfsmittel online beantragen

    Beantragen Sie Ihre Hilfsmittel ganz unkompliziert online:

    Hilfsmittel beantragen

  • Rückgabe

    Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.