Adaptionshilfe
Mit einer Adaptionshilfe können Sie Geräte und Gegenstände, die Sie im täglichen Leben und im Alltag benötigen, wieder nutzen. Zu den Adaptionshilfen gehören zum Beispiel Schreib-, Anzieh- und Esshilfen sowie Universalgriffe oder Greifzangen. Des Weiteren auch Lesehilfen als Mundstab, manuelle Umblättergeräte (Blattwender), elektrische Umblättergeräte und Leseständer.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine Adaptionshilfe, die Ihnen ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben hat, übernimmt die DAK-Gesundheit. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Auch Gebrauchsgegenstände, die üblicherweise in einem Haushalt vorhanden sind, dürfen nicht verordnet werden und fallen somit in den Privatbereich. Hierzu gehören z.B. Hilfen wie Nagelbretter, Elektromesser, elektrische Dosenöffner, Töpfe, Geschirr etc.
Darauf haben Sie Anspruch
- Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
- individuelle, geschlechtsspezifische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
- Information über die Handhabung und Pflege der Hilfsmittel
- kostenfreie Auslieferung
- erforderliche Nachbetreuung und Reparaturen
- Wartung und Instandsetzung, gegebenenfalls Ersatzbeschaffung
- sicherheitstechnische Kontrollen
- gegebenenfalls Zubehör
- kostenfreie Rückholung und Entsorgung
Vertragspartner
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Rückgabe
Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.