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Wenn obere und/oder untere Luftwege aus eigener Kraft nur ungenügend oder gar nicht freigemacht werden können, helfen Absauggeräte und Absaugkatheter.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, er kann Ihnen ein Absauggerät mit dem nötigen Zubehör und Verbrauchsmaterialien verordnen. Eine solche Verordnung ist für das Absauggerät alle 12 Monate und für Zubehör und Verbrauchsmaterialien spätestens alle drei Monate nötig. Das Absauggerät wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Vertragspartner nur zum Ende des genehmigten Versorgungszeitraums wechseln können.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Beantragen Sie Ihre Hilfsmittel ganz unkompliziert online:
Wenn Sie Ihr Absauggerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Er wird mit Ihnen die Abholung des Hilfsmittels vereinbaren.