Was ist bei der Zuzahlungsbefreiung zu beachten, wenn eine im Antrag aufgeführte Person verstirbt?

Je nachdem, wann die Person verstorben ist, kann eine bereits geleistete Vorauszahlung neu berechnet oder ganz beziehungsweise teilweise zurückerstattet werden. Die Entscheidung darüber treffen unsere Fachspezialisten.

Hat im laufenden Jahr bereits eine Erstattung stattgefunden, kann auch hier eine Neuberechnung erfolgen. 

Bitte reichen Sie uns hierfür die Unterlagen zur Hinterbliebenenrente ein.

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