Wie funktioniert die Befreiung, wenn Angehörige, die im Antrag genannt werden, bei einer anderen Krankenkasse sind?
Wenn Sie oder eine Angehörige oder ein Angehöriger (wie zum Beispiel Ehepartner/-in oder Kinder) bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, muss der Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen nur bei einer der beteiligten Krankenkassen eingereicht werden.
Diese Krankenkasse übernimmt die Prüfung und Berechnung für alle betroffenen Personen. Anschließend erhalten Sie einen Berechnungsbogen für die andere Krankenkasse.
Diesen Berechnungsbogen reichen Sie bitte bei der anderen Kasse ein. Dann stellt die andere Krankenkasse ebenfalls den Befreiungsausweis aus beziehungsweise zahlt ihren Anteil der Erstattung.
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Mit einer Befreiungskarte müssen Sie keine Zuzahlungsbelege mehr sammeln.