Ich habe einen Pflegegrad, benötige ich für die Zuzahlungsbefreiung trotzdem eine Bescheinigung meiner chronischen Erkrankung?

Nein. Sie müssen Ihre chronische Erkrankung nicht ärztlich bestätigen lassen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger bei uns versichert sind und den Pflegegrad 3 oder höher besitzen. (Die Absenkung der Belastungsgrenze gilt ab dem 01.01. des Kalenderjahres, in dem der Pflegegrad 3 oder höher ein Jahr andauert).

Aktualisiert am: