Senkt sich meine Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung, wenn ich chronisch krank werde?
Ja, wir senken Ihre Belastungsgrenze von 2 Prozent auf 1 Prozent, sobald Sie uns die ärztliche Bescheinigung über Ihre schwerwiegende chronische Krankheit zukommen lassen. Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurden.
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Bei schwerwiegender chronischer Krankheit verringert sich die Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent.