Was bedeuten Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung und wie hoch sind diese?

Für jeden zu berücksichtigenden Angehörigen und jede Angehörige ziehen wir einen gesetzlich festgelegten Freibetrag vom jährlichen Haushalts-Bruttoeinkommen ab. Damit verringern sich also die jährlichen Familienbruttoeinnahmen.

Für 2025 gelten folgende Freibeträge:

  • Freibetrag Ehepartnerschaft oder 
    Lebenspartnerschaft: 6.741 Euro
  • Freibetrag je Kind: 9.600 Euro

Für 2026 gelten folgende Freibeträge:

  • Freibetrag Ehepartnerschaft oder 
    Lebenspartnerschaft: 7.119 Euro
  • Freibetrag je Kind: 9.756 Euro
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