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Welche Familienangehörigen werden bei der Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze berücksichtigt?

Bei der Berechnung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze berücksichtigen wir alle Familienangehörigen, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das bedeutet, dass das Einkommen dieser Angehörigen bei Ihrem Brutto-Haushaltseinkommen mitzählt – aber auch, dass für diese Angehörigen Freibeträge abgezogen werden. 
 
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Familienversicherte Kinder werden beim Brutto-Haushaltseinkommen immer berücksichtigt – auch wenn sie schon volljährig sind.