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Bezahlt die DAK die Aufbissschiene (Knirschschiene)?

Ja, als Ihre Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für eine medizinisch notwendige Aufbissschiene (Knirschschiene). Ihre Zahnarztpraxis rechnet diese mit uns über Ihre Gesundheitskarte ab.

Private Zusatzleistungen:

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Eine Therapie bei Zähneknirschen sollte ganzheitlich erfolgen und durch Stressmanagement unterstützt werden.