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Darf mein Arzt oder meine Ärztin mich per Telefon krankschreiben?

Ja, seit dem 7. Dezember können Ärzte und Ärztinnen wieder per Telefon krankschreiben bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Dies gilt nur für Patienten und Patientinnen, die in der Praxis bekannt sind. Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und nur für die ersten 5 Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss eine persönliche Untersuchung erfolgen.

Voraussetzung ist außerdem, dass eine Videosprechstunde nicht möglich ist.
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