Darf mein Arzt oder meine Ärztin mich per Telefon krankschreiben?
Ja, Ärztinnen und Ärzte können Sie per Telefon krankschreiben bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.
Dies gilt nur für Patienten und Patientinnen, die in der Praxis bekannt sind. Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und nur für die ersten 5 Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss eine persönliche Untersuchung erfolgen.
Voraussetzung ist außerdem, dass eine Videosprechstunde nicht möglich ist.
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In der Regel erhalten wir Ihre elektronische Krankschreibung direkt von Ihrer Arztpraxis.