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Welche Daten übermittelt die DAK-Gesundheit an meinen Arbeitgeber?

Als Krankenkasse dürfen wir Ihrem Arbeitgeber folgende Daten mitteilen:

  • Ihren Namen 
  • Beginn und Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit
  • Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
  • Kennzeichen, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
  • Information, ob es Hinweise darauf gibt, dass es sich bei der Erkrankung um einen Arbeitsunfall handelt oder die Erkrankung die Folge eines (Arbeits-)Unfalls ist.
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