Welche Daten übermittelt die DAK-Gesundheit an meinen Arbeitgeber?
Als Krankenkasse dürfen wir Ihrem Arbeitgeber folgende Daten mitteilen:
- Ihren Namen
- Beginn und Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit
- Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde
- Kennzeichen, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- Information, ob es Hinweise darauf gibt, dass es sich bei der Erkrankung um einen Arbeitsunfall handelt oder die Erkrankung die Folge eines (Arbeits-)Unfalls ist.
Aktualisiert am:
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Natürlich halten wir uns dabei streng an die Datenschutz-Vorgaben.