Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich privat behandeln und die Kosten erstatten lassen?
Sie können für bestimmte Behandlungen und Leistungen eine Privatrechnung für sich oder familienversicherte Angehörige wählen und sich danach einen Teil der Kosten erstatten lassen. Voraussetzungen dafür:
- Sie haben die Behandlung noch nicht begonnen beziehungsweise die Leistung wurde noch nicht erbracht, bevor Sie den Antrag auf Kostenerstattung gestellt haben,
- die Arzt- oder Therapiepraxen haben eine Kassenzulassung und
- Sie sind in unserem datengeschützten Bereich „Meine DAK“ angemeldet.
Wichtig: Wenn Sie eine Kostenerstattung gewählt haben, sind Sie für mindestens ein volles Quartal daran gebunden.
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Kassenzulassung bedeutet, dass die Arztpraxen Verträge mit uns haben und so ihre Leistungen mit uns abrechnen können.