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Behandlung auf Privatrechnung: Wie reiche ich meine Rechnungen ein?

Wenn Sie eine Behandlung auf Privatrechnung hatten und vorher bei uns die Kostenerstattung gewählt haben, dann reichen Sie uns gern Ihre Rechnung ein.

Diese Möglichkeiten haben Sie:

Wichtig: Wenn Sie eine Kostenerstattung gewählt haben, sind Sie für mindestens ein volles Quartal daran gebunden. 

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Wir erstatten Ihnen einen Teil der Kosten, wenn es sich um Rechnungen von Vertragspraxen mit Kassenzulassung handelt.