Für welche Krankenkassen-Leistungen kann ich die Kostenerstattung wählen und mich auf Privatrechnung behandeln lassen?
Haben Sie die Kostenerstattung anstatt der Abrechnung über die DAK-Gesundheitskarte gewählt, können Sie sich für folgende Leistungen bei Praxen mit Kassenzulassung auf Privatrechnung behandeln lassen:
- ärztliche Behandlungen und Therapien
- zahnärztliche Leistungen
- ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen, für die Sie ein Rezept bekommen, wie zum Beispiel Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie), Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten oder häusliche Krankenpflege
- stationäre Behandlungen im Krankenhaus
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