Was bedeutet eine Behandlung auf Privatrechnung für gesetzlich Krankenversicherte?
In der Regel werden die Kosten für Ihre Behandlungen, Therapien und andere Leistungen über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Sie können aber für bestimmte Leistungen auch eine Privatrechnung bei einer Vertragspraxis erhalten, diese zunächst selbst bezahlen und sich einen Teil der Kosten von uns erstatten lassen. Diese Kostenerstattung müssen Sie vorher bei uns beantragen.
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Übrigens: Auch bei einer Kostenerstattung müssen Sie gesetzliche Zuzahlungen leisten.