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Welche Änderungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen gibt es seit 2022?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5 bekommen seit dem 1.1.2022 einen sogenannten Leistungszuschlag. Ihr Eigenanteil reduziert sich somit. Der Zuschlag bezieht sich auf den Eigenanteil, den Sie für Pflege- und Ausbildungskosten an das Pflegeheim zahlen. Die Höhe steigt mit der Anzahl der Monate, für die Sie bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehen. 


Aktualisiert am:

Ziehen Sie innerhalb eines Monats in ein Pflegeheim ein, wird dieser bei der Berechnung des Leistungszuschlages vollständig berücksichtigt.