Wann habe ich Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen?
Sie haben Anspruch auf vollstationäre Pflegeleistungen in einem Pflegeheim, wenn Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben und die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. Die Höhe unseres Zuschusses hängt von Ihrem Pflegegrad ab.
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