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Erhalte ich auch Pflegeleistungen, wenn ich nicht ständig in der Einrichtung der Behindertenhilfe lebe?

Ja, Sie haben auch dann Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Wochenenden oder Ferien zu Hause verbringen. Als pflegebedürftige Person stehen Ihnen in solchen Fällen anteilig Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu.


Aktualisiert am:
Sie können Pfleggeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Unsere Experten beraten Sie gern: 040 325 325 555