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Habe ich Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Sie können Pflegesachleistungen erhalten, wenn Sie pflegebedürftig sind (ab Pflegerad 2) und weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Dasselbe gilt, wenn Sie bei Angehörigen oder Bekannten untergebracht sind. Die Pflegesachleistungen erbringt ein ambulanter Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst
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