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Zahlt die DAK für mich als Pflegeperson in die Arbeitslosenversicherung ein?

Ja, als Pflegekasse Ihres Pflegebedürftigen zahlen wir für Sie in die Arbeitslosenversicherung ein, wenn Sie nicht anderweitig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Mit der Pflegetätigkeit können Sie so Ihren Anspruch auf Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit weiter aufbauen.


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