Erhalte ich für die Pflege von Angehörigen Rentenbeiträge?

Ja, wir zahlen für Sie Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie Angehörige pflegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Die Pflege findet mindestens 10 Stunden pro Woche statt, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  • Sie betreuen mindestens eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung.
Trifft alles auf Sie zu? Dann füllen Sie bitte unseren "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für Pflegepersonen" aus und senden uns diesen zum Beispiel über die DAK App oder per Post zurück. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und melden uns bei Ihnen.
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