Erhalte ich für die Pflege von Angehörigen Rentenbeiträge?

Ja, Sie erhalten Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Die Pflege findet mindestens 10 Stunden pro Woche statt, verteilt auf mindestens 2 Tage
  • Sie sind höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
  • Sie betreuen mindestens eine Person mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung
Bitte füllen Sie den Fragebogen der DAK-Pflegekasse aus, damit wir die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge prüfen können. Sie können uns diesen zum Beispiel via DAK App oder postalisch zusenden.
Die Beiträge bezahlen wir direkt an die Rentenversicherung. Die Beiträge, die wir in einem Jahr für Sie gezahlt haben, melden wir Ihrem Rentenversicherungsträger bis spätestens 15.4. des Folgejahres. Danach erhalten Sie eine Bescheinigung. Als pflegender Angehöriger sind Sie auch gesetzlich unfallversichert.
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