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Wie hoch ist der Beitrag für Kunstschaffende und Publizierende?

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bei der DAK-Gesundheit aktuell  ​16,3 Prozent auf das Einkommen. Sie teilen sich den Beitragssatz mit der Künstlersozialkasse. Sie zahlen selbst also 8,15 ​Prozent Ihres monatlichen Einkommens.

Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent ab 1. Juli 2023. Auch hier zahlt die Künstlersozialkasse die Hälfte des Betrages, also 1,7 Prozent. Haben Sie keine Kinder, zahlen Sie ab 23 Jahren einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Abschläge gibt es für alle mit mehr als einem Kind. Dann reduziert sich Ihr Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2., 3., 4, und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird (oder 25 Jahre alt geworden wäre). 

Hier finden Sie eine Übersicht über Ihren Beitragsanteil in der Pflegeversicherung:

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