Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kunstschaffende und Publizierende?
Ab 1. Juli 2023 beträgt der Pflegeversicherungsbeitragssatz 3,4 Prozent. Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte des Beitrages, also 1,7 Prozent. Haben Sie keine Kinder, zahlen Sie ab 23 Jahren einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten.
Für alle mit mehr als einem Kind gibt es Abschläge. Dann reduziert sich Ihr Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozentpunkte - für das 2., 3., 4, und 5. Kind. Somit ist ein Abschlag von maximal einem Prozent möglich.
Wichtig: Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder verstorbene Kinder 25 Jahre alt geworden wären. Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Hier finden Sie eine Übersicht über Ihren Beitragsanteil in der Pflegeversicherung:
