Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten, wenn ich zur DAK-Gesundheit wechseln möchte?
Ja, die Kündigungsfrist ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und beträgt zwei Kalendermonate. Außerdem besteht eine gesetzlich verankerte Bindungsfrist. Das heißt: Sie können Ihre bisherige Krankenkasse in der Regel erst nach zwölf Monaten wechseln. Es gibt jedoch Ausnahmen.
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