Ich habe mehrere Jobs. Wie viel Beiträge zur Krankenversicherung muss ich zahlen?

Sie müssen auf alle Gehälter einen Beitrag von 8,7 (2025) / 8,9 (2026) Prozent zur Krankenversicherung zahlen. Weitere 8,7 (2025) / 8,9 (2026) Prozent übernehmen Ihre Arbeitgeber. Ausnahmen gibt es bei Minijobs.
Der Beitrag wird nur bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 (2025) / 5.812,50 (2026)  Euro berechnet. Übersteigen Ihre Gehälter zusammen diesen Betrag, zahlen Sie nur bis zur Grenze Beiträge.
 
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