Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 (2025) / 77.400 (2026)  Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.

Aktualisiert am: