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Können sich Beschäftigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern?

Ja, sobald Ihr regelmäßiges Jahresgehalt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600  Euro übersteigt, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann freiwillig bei uns krankenversichern.

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