Habe ich Anspruch auf Krankengeld während einer Kur?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankengeld während einer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme, wenn Sie die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllen. Allerdings wird kein Krankengeld gezahlt, wenn Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber oder auf andere Entgeltersatzleistungen haben.
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Auch wenn Sie selbstständig oder arbeitslos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.
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