Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
- Elternpaare: Beide Elternteile haben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Anspruch auf jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind.
- Alleinerziehende haben je Kind Anspruch auf Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Bei drei und mehr Kindern: Beide Elternteile haben Anspruch auf jeweils maximal 35 Kinderkrankengeldtage im Jahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderkrankengeld für insgesamt maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.
Aktualisiert am:

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter:
040 325 325 555
040 325 325 555