Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Elternpaare: Beide Elternteile haben in den Jahren 2024 und 2025 Anspruch auf jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind.
Alleinerziehende haben je Kind Anspruch auf Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Bei drei und mehr Kindern: Beide Elternteile haben Anspruch auf jeweils maximal 35 Kinderkrankengeldtage im Jahr. Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderkrankengeld für insgesamt maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.
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