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Wie lange habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung?

Kinderkrankengeld aufgrund einer „pandemiebedingten Betreuung“ war auf den Zeitraum vom 5.1.2021 bis 7.4.2023 begrenzt:
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld beträgt im Kalenderjahr 30 Arbeitstage pro Elternteil und Kind sowie 60 Arbeitstage für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern max. 65 Arbeitstage je Elternteil – für Alleinerziehende max. 130 Arbeitstage.

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