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Zahlt die DAK die Kosten für die Meningokokken-Impfung?

Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-Impfung Typ C. Einfach die Versichertenkarte in der Arztpraxis vorlegen. Die Kosten werden dann direkt mit uns abgerechnet.
Die Impfung sollte möglichst im zweiten Lebensjahr erfolgen. Ihr Kind kann diese aber auch bis zum 18. Geburtstag nachholen.

Das Besondere bei der DAK: Wir erstatten die Kosten für weitere Meningokokken-Impfungen, insbesondere gegen die Serogruppen A und B. Auch hier gilt eine Altersbegrenzung bis zum 18. Geburtstag. 

In diesem Fall zahlen Sie die Impfung zunächst selbst. Die Rechnung reichen Sie dann bei uns ein. Das geht ganz einfach per DAK App, online, per Post oder in einem unserer Servicezentren. Anschließend prüfen wir Ihre Anfrage und erstatten Ihnen die Kosten.
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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: 
040 325 325 555
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