Zahlt die DAK die Kosten für die Meningokokken-Impfung?
Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-Impfung Typ B und die Impfung gegen Meningokokken ACWY. Einfach die Versichertenkarte in der Arztpraxis vorlegen. Die Kosten werden dann direkt mit uns abgerechnet.
Die Impfung gegen Meningokokken B sollte möglichst im ersten Lebensjahr erfolgen. Ihr Kind kann diese aber auch bis zum 5. Geburtstag nachholen. Die Kombinationsimpfung gegen die Typen A, C, W und Y erfolgt im Alter von 12 bis 14 Jahren und kann bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden.
Hinweis: Die Empfehlung für die Meningokokken-ACWY-Impfung wurde Ende 2025 von der STIKO erlassen. Sollte Ihre Arztpraxis die Impfung noch nicht über die Versichertenkarte abrechnen, reichen Sie bitte die Rechnung bei uns ein. Wir prüfen, ob eine Erstattung möglich ist.

040 325 325 555