Zahlt die DAK die Kosten für die Meningokokken-Impfung?

Wir übernehmen die Kosten für die Meningokokken-Impfung Typ B und die Impfung gegen Meningokokken ACWY. Einfach die Versichertenkarte in der Arztpraxis vorlegen. Die Kosten werden dann direkt mit uns abgerechnet.
Die Impfung gegen Meningokokken B sollte möglichst im ersten Lebensjahr erfolgen. Ihr Kind kann diese aber auch bis zum 5. Geburtstag nachholen. Die Kombinationsimpfung gegen die Typen A, C, W und Y erfolgt im Alter von 12 bis 14 Jahren und kann bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden.  

Hinweis: Die Empfehlung für die Meningokokken-ACWY-Impfung wurde Ende 2025 von der STIKO erlassen. Sollte Ihre Arztpraxis die Impfung noch nicht über die Versichertenkarte abrechnen, reichen Sie bitte die Rechnung bei uns ein. Wir prüfen, ob eine Erstattung möglich ist. 

Unser Extra: Bei der DAK kann die Impfung gegen Meningokokken B sogar bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Reichen Sie die Rechnung einfach online, in der DAK App oder per Post ein. Wir prüfen diese und erstatten Ihnen die Kosten.
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