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Um Leistungen bei Ärzten und Krankenhäusern des öffentlichen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie in manchen Ländern einen Auslandskrankenschein.
Die European Health Insurance Card (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer regulären Versichertenkarte. Sie gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten und weiteren europäischen Ländern. In Folgenden können Sie wie gewohnt Ihre Versichertenkarte nutzen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (nur im griechischen Teil). Genauere Informationen zur medizinischen Versorgung in den genannten Ländern finden Sie auf der Seite Versichert im Ausland.
Wenn Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, können Sie den Auslandskrankenschein ausdrucken. Zum Download bereit steht zusätzlich ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Versicherungsschutz in Ihrem Urlaubsland.
Bitte beachten Sie, dass familienversicherte Angehörige jeweils einen eigenen Auslandskrankenschein vorweisen müssen. Um diesen auszudrucken, benötigt jeder einen eigenen Zugang zu „Meine DAK“.