Verbrauchsdatum bei Lebensmitteln: Ist doch für die Tonne!
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verbrauchs- oder Wegwerfdatum. Doch wo liegt denn genau der Unterschied? Und wie erkennt man das Verbrauchsdatum? Wir bringen Licht ins Dunkle!
Video: Mindesthaltbarkeitsdatum – das musst du beachten
Verbrauchsdatum – it`s real!
Die Verbraucherzentrale schreibt: „Das Verbrauchsdatum ist für verpackte, sehr leicht verderbliche Lebensmittel vorgesehen. Es nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann.“ Bedeutet im Klartext: Wirf das Produkt in den Müll, wenn das Verbrauchsdatum überschritten ist. Auch, wenn diese mikrobiell sensiblen Lebensmittel womöglich noch okay aussehen, können Hackfleisch und Co. bereits gesundheitsgefährdende Bakterien entwickelt haben. Anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum solltest du dich hier also nicht auf deine Sinne wie Sehen oder Riechen verlassen.
So erkennst du es
Du erkennst das Verbrauchsdatum auf der Verpackung an der Angabe „verbrauchen bis“. Außerdem müssen die Bedingungen beschrieben sein, wie das Lebensmittel aufzubewahren ist, etwa die Kühltemperatur.
Noch ein paar Fakten zum Verbrauchsdatum
- Supermärkte und Händler dürfen Lebensmittel, die über dem Verbrauchsdatum sind, nicht mehr verkaufen.
- Das Verbrauchsdatum wird wie auch das Mindesthaltbarkeitsdatum von den Herstellern und nicht von den Verkäufern festgelegt. Die Hersteller können die Eigenschaften ihrer Produkte am besten bewerten und stehen hier in der Verantwortung.
- Typische Lebensmittel, die mit dem Verbrauchsdatum versehen werden sind beispielsweise Hackfleisch, Geflügel, geräucherter Fisch oder vorgeschnittener Salat.
- Das Verbrauchsdatum gilt nur, wenn die Kühlkette nicht unterbrochen wurde. Bringe schnell verderbliche Lebensmittel, die gekühlt werden müssen, daher schnell vom Einkauf in deinen Kühlschrank, sodass diese nicht zwischenzeitlich warm werden. Wenn die Kühlkette zu lange unterbrochen wurde: Finger Weg!
- Es gibt ein paar Lebensmittel, die weder mit dem Verbrauchs-, noch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen werden müssen: Dazu zählen etwa frisches (nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise behandeltes) Obst und Gemüse, Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 10 Volumenprozent, Backwaren, Speisesalz, fester Zucker, Kaugummi und andere.
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