Ab dem 1. Juli 2021 sind alle Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, am elektronischen Datenaustausch teilzunehmen.
Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein müssen, von uns elektronisch übermittelte Nachrichten wie z. Bsp. Bewilligungen annehmen und verarbeiten zu können.
Gleichzeitig müssen Sie uns ab diesem Datum elektronische Meldungen wie z. Bsp. Aufnahmeanzeige, Entlassungsanzeige, Unterbrechungsmeldungen, Rechnungen und weitere Nachrichtentypen elektronisch übermitteln.
Nehmen Sie zu diesem Zeitpunkt nicht an dem Datenaustauschverfahren teil und rechnen Sie weiterhin in Papierform mit uns ab, sind wir gesetzlich verpflichtet unsere Zahlung aufgrund der Verwaltungsmehraufwände um 5 Prozent zu kürzen (§ 303 SGB V).
Nachfolgende Reha-Kliniken sind von einer verpflichtenden Teilnahme am Datenaustauschverfahren ab dem 01.07.2021 zunächst ausgenommen.
Möchten Sie am elektronischen Datenaustausch mit uns teilnehmen?
Dann mailen Sie uns einfach an dta301RehaService@dak.de. Wir melden uns bei Ihnen.
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite GKV Datenaustausch.