Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein müssen, von uns elektronisch übermittelte Nachrichten wie z. Bsp. Bewilligungen annehmen und verarbeiten zu können.

Gleichzeitig müssen Sie uns ab diesem Datum elektronische Meldungen wie z. Bsp. Aufnahmeanzeige, Entlassungsanzeige, Unterbrechungsmeldungen, Rechnungen und weitere Nachrichtentypen elektronisch übermitteln.

Nehmen Sie zu diesem Zeitpunkt nicht an dem Datenaustauschverfahren teil und rechnen Sie weiterhin in Papierform mit uns ab, sind wir gesetzlich verpflichtet unsere Zahlung aufgrund der Verwaltungsmehraufwände um 5 Prozent zu kürzen (§ 303 SGB V).

Nachfolgende Reha-Kliniken sind von einer verpflichtenden Teilnahme am Datenaustauschverfahren ab dem 01.07.2021 zunächst ausgenommen.

  • Für Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation Sucht, die keine ganztägigen Rehabilitationsleistungen durchführen (Suchtberatungsstellen) bleibt der Datenaustausch vorerst bis zum 30.06.2025 ausgesetzt.
  • Mobile Rehabilitationseinrichtungen können gegenüber den Partnern ihres Versorgungsvertrages schriftlich erklären, dass sie sich bis zum 30.06.2026 nicht am Datenaustausch beteiligen möchten.
  • Für den Datenaustausch mit rentenversicherungseigenen Rehabilitationseinrichtungen wurde im Rahmen einer Sonderregelung eine Verfahrensaufnahme und damit eine Teilnahme am Datenaustauschverfahren ab dem 01.04.2022 vereinbart.
  • Rehabilitationsmaßnahmen nach Cochlear-Implantationen (CI) bleiben aufgrund der besonderen Versorgungssequenzen bis zu einer gemeinsamen Klarstellung in den Durchführungshinweisen zum Datenaustauschverfahren von der verpflichtenden Teilnahme am Datenaustausch ausgenommen.

Möchten Sie am elektronischen Datenaustausch mit uns teilnehmen?

Dann mailen Sie uns einfach an dta301RehaService@dak.de. Wir melden uns bei Ihnen.

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite GKV Datenaustausch.