Wie bin ich während eines Auslandssemesters krankenversichert?
Bei einem Auslandssemester handelt es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Die Familienversicherung oder die Krankenversicherung für Studierenden bleibt bestehen, solange Sie weiterhin an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind.
Aktualisiert am:

Für ein Studium im Ausland können Sie auch BAföG beantragen.
- Welche Beiträge müssen Studierende zahlen?
- Wie erhalten Studierende einen Versicherungsnachweis der Krankenkasse?
- Wie sind Werkstudentinnen und Werkstudenten krankenversichert?
- Was muss ich tun, damit Sie Beträge von meinem Konto abbuchen können?
- Was kostet die freiwillige Krankenversicherung für Studierende?
- Wie bin ich im Fernstudium krankenversichert?
- Wie können sich Studierende bei der DAK-Gesundheit krankenversichern?
- Wie erhalte ich eine Krankenkassen-Bescheinigung für das BAföG-Amt?
- Wann endet die Krankenversicherung für Studierende?
- Wonach richten sich die Beiträge in der Krankenversicherung für Studierende?
- Ich werde 30. Kann ich in der Krankenversicherung für Studierende bleiben?
- Wie bin ich krankenversichert, wenn ich neben dem Studium arbeite?
- Mein Studium endet. Was ist mit meiner Krankenversicherung?
- Ich bin privat versichert. Kann ich zu Studienbeginn zur DAK wechseln?