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Geldsorgen sind keine gute Medizin, wenn man krank ist. Deswegen bieten wir Ihnen mit dem Wahltarif DAK Krankengeld eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Krankheit – und zwar bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Von unserem Wahltarif DAK Krankengeld profitieren Versicherte, die bei Krankheit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben. Zum Beispiel:
Wenn Sie sich für den Wahltarif DAK Krankengeld entscheiden, erhalten Sie nicht erst nach sechs Wochen Krankengeld, sondern bereits früher – und zwar ab dem 15. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit bis zum 42. Tag. Ab dem 43. Tag haben Sie dann Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Sie können den Wahltarif abschließen, wenn Sie:
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen zur optimalen Krankengeldabsicherung haben. Entweder Sie teilen uns Ihren Beratungswunsch über den Rückrufservice mit oder Sie rufen uns an.