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Bonusprogramm: Zuschüsse für besondere Gesundheitsleistungen

20 Prozent zusätzlich auf Ihre Punkte

Sie können Bonuspunkte aus dem AktivBonus oder AktivBonus Junior nicht nur für Geldprämien, sondern auch für Zuschüsse zu besonderen Gesundheitsleistungen einlösen.
Diese haben wir im Rahmen des Bonusprogramms für Kinder und Erwachsene zusammengestellt. Es sind besondere ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Kurse, Arzneimittel, Sehhilfen oder Sportausrüstungen, die Sie in der Regel selbst bezahlen und die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Sie können Ihre Bonuspunkte für einen Zuschuss zu diesen Leistungen umwandeln - und bekommen von uns noch 20 Prozent extra. Für jeden Bonuspunkt, den Sie für so eine Leistung einsetzen, erhalten Sie somit 1,20 Euro. Das wären für 50 Bonuspunkte 60 Euro. Bei Sportausrüstungen und Körpermessgeräten verdoppeln wir Ihre Bonuspunkte sogar.

Für diese Gesundheitsleistungen erhalten Sie zusätzlich 20 Prozent auf den Wert Ihrer Bonuspunkte:

  • Akupunkturbehandlung durch Vertragsärzte
  • ärztlich verordnete Arzneimittel
  • außervertragliche psychotherapeutische Leistungen
  • Eltern-Kind-Kurse, z. B. Babyschwimmen
  • Hautkrebsfrüherkennung vor dem 35. Lebensjahr
  • Hebammenleistungen
  • Hilfsmittel oder Medizinprodukte zur Gesunderhaltung, Kompression und Stabilisation
  • Heilpraktiker
  • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio
  • Osteopathiebehandlungen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Schutzausrüstung (z.B. Protektoren, Helme, Zahnschutzschiene)
  • Schutzimpfungen für private Auslandsreisen oder andere Gelegenheiten, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden
  • Sehhilfen, wie Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Sportmedizinische Untersuchung
  • verordnete Heilmittel
  • verordnete Hilfsmittel (z.B. Sporteinlagen)
  • vertragsärztliche Leistungen, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossen sind
  • vertragszahnärztliche Leistungen, die nicht vom GBA ausgeschlossen sind
  • Vorsorge-Früherkennung außerhalb des gesetzlichen Anspruchs
  • zusätzliche Präventions- und Gesundheitskurse
  • Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Zusatzversicherung nach §194 Abs. 1a SGB V

Für diese Gesundheitsleistungen verdoppeln wir Ihre Bonuspunkte sogar:

  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Körpermessgeräte zur kontinuierlichen Dokumentation von Distanzen und Gesundheitswerten, wie zum Beispiel Fitness-Tracker