Hier finden Sie den aktuellen Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und dem Deutschen Apotheker Verband e.V. sowie nicht mehr gültige Versionen.
Hier finden Sie die seit 1. Oktober 2017 geltende Anlage 4 (Teststreifen). ACHTUNG: Von dieser Anlage 4 ist nur noch der Buchstabe C für die weiteren Teststreifen gültig. Für die Blutzuckerteststreifen gilt ab