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Bei bestimmten Arzneimitteln ist bekanntermaßen das Missbrauchsrisiko recht hoch und zur Beschaffung dieser kommt es immer häufiger zu Rezeptfälschungen.

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht muss das pharmazeutische Personal Rezepte auf  Richtigkeit prüfen, wozu auch das Erkennen von Rezeptfälschungen zählt. Inzwischen werden die Rezepte leider immer sachkundiger gefälscht.

Ein gefälschtes Rezept (Kassen- oder Privatrezept) darf nicht beliefert werden, da es keine gültige Verordnung ist. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen der Apothekerkammern und Landesapothekerverbände. Diese stellen auch Formulare zur Meldung von Rezeptfälschungen an die Polizei zur Verfügung und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Wurde das Rezept dennoch beliefert, darf es nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden, eine Retaxation dieses Beleges ist möglich. Die vertraglichen Regelungen finden Sie in § 7 Abs. 7 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V und in § 5 Abs. 1 Satz 6 des Arzneiversorgungsvertrages.

Um im konkreten Fall einen erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten, ist bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch die Abgabe des Arzneimittels zu verweigern.

Doch wie erkennt man Rezeptfälschungen im Apothekenalltag? Dies möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Welche Arzneimittel sind häufig von Rezeptfälschungen betroffen?

  • Schmerzmittel: Buprenorphin, Dihydrocodein, Fentanyl, Hydrocodon, Hydromorphon, Morphin, Oxycodon, Pregabalin, Tramadol, Tilidin
  • Dopingmittel: Anastrozol, Clomifen, Clenbuterol, Exemestan, Genotropin, Norditropin, Somatropin, Testosteron, Tamoxifen
  • Benzodiazepine: Alprazolam, Bromazepam, Chlordiazepoxid, Diazepam, Zopiclon, Zolpidem
  • Psychopharmaka/Antidepressiva: Amitriptylin, Citalopram, Fluoxetin, Haloperidol, Risperidon
  • Dopaminagonist: Pramipexol

Bei diesem Arzneimittel sollte immer äußerste Vorsicht geboten sein, insbesondere dann, wenn Ihnen der Kunde und der Arzt vollkommen unbekannt sind. 

Wie kann ich gefälschte Rezepte erkennen?

  • die Betriebsstättennummer (BSNR) rechts unten im weißen Codierfeld stimmt nicht mit den Angaben im entsprechenden Druckfeld und Arztstempel überein
  • Geburtsjahr ist vierstellig
  • zu kurze oder zu lange EKVNR
  • Rechtschreib- und/oder Formfehler
  • verschiedene Schriftarten
  • unübliche Begriffe
  • kein originales Rezeptpapier
  • große räumliche Distanz zwischen Arzt, Patient und/ oder Apotheke

Wurde in der Apotheke ein auffälliges Rezept vorgelegt, empfiehlt es sich zunächst, den laut Stempel ausstellenden Arzt telefonisch zu kontaktieren, um die Richtigkeit des Rezeptes abzuklären. Bestätigt sich der Verdacht der Rezeptfälschung ist die Belieferung zu verweigern.